Landgericht Düsseldorf, 2010-11-10, 34 O 76/10

34 O 76/10Tribunal Cantonal10 de nov. de 2010

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Landgericht Düsseldorf — 34 O 76/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-10

Aktenzeichen: 34 O 76/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1110.34O76.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 14.095,80 € zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten 7/8 und der Klägerin 1/8 auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheits­leistung von 18.000,-- €. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,-- € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet. Die Sicher­­heitsleistungen können durch die Bürgschaft einer Bank oder Spar­kasse erbracht werden.

Streitwert bis zum 19.07.2010: 32.220,-- €

Klagantrag zu 1. (Teilurteil): 10.000,-- €

Klagantrag zu 2.: 1.820,-- €

Klagantrag zu 3.: 20.400,-- €

Streitwert ab dem 20.07.2010: 36.672,60 €

Hilfsweise Aufrechnung mit Abmahnkosten: 651,80 €

Hilfsweise Aufrechnung mit SchadenersatzA: 3.045,-- €

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