Landgericht Düsseldorf, 2011-07-28, 4a O 87/11

4a O 87/11Tribunal Cantonal28 de jul. de 2011

Abrir fonte

Texto completo

Landgericht Düsseldorf — 4a O 87/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-28

Aktenzeichen: 4a O 87/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0728.4A.O87.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder eine Ord-nungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle mehrfacher Zuwider-handlung bis zu insgesamt zwei Jahren, jeweils zu vollziehen an ihren Geschäftsführern, zu unterlassen,

a) Adapter für Tintenpatronen, wobei der Adapter dazu konfiguriert ist, entfernbar an einen Patronenanbringungsabschnitt einer Auf-zeichnungsvorrichtung angebracht zu werden, und aufweist einen Erfassungsabschnitt, wobei der Erfassungs-abschnitt dazu konfiguriert ist, Licht, das von einem opti-schen Sensor des Patronenanbringungsabschnitts ausgegeben wird, zu blockieren, wenn der Adapter in den Patronenanbringungsabschnitt eingesetzt wird, und um eine Information für die Aufzeichnungsvorrichtung bereitzustellen, wobei der Adapter und die Tintenpatrone separate Bauteile sind,

in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen;

b) einen Adapter gemäß dem vorstehenden Antrag zu I. a) in der Bundesrepublik Deutschland zur Benutzung in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten oder zu liefern, der geeignet ist,

für ein System, aufweisend den Adapter und eine Aufzeich-nungsvorrichtung, wobei die Aufzeichnungsvorrichtung einen Patronenanbringungsabschnitt aufweist, wobei der Patronenanbringungsabschnitt einen optischen Sensor aufweist, wobei die Aufzeichnungsvorrichtung konfiguriert ist, um Information von dem Erfassungsabschnitt mit dem optischen Sensor zu erhalten,

verwendet zu werden.

II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.

III. Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung ist davon abhän-gig, dass die Verfügungsklägerin eine Sicherheit in Höhe von 250.000,- EUR leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, un¬bedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkann¬ten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.