Landgericht Düsseldorf, 2011-12-08, 3 O 30/11

3 O 30/11Tribunal Cantonal8 de dez. de 2011

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Landgericht Düsseldorf — 3 O 30/11 — Vorbehaltsurteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-08

Aktenzeichen: 3 O 30/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1208.3O30.11.00

Dokumenttyp: Vorbehaltsurteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil des Gerichts vom 4. Mai 2011 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte in einem Nachverfahren vorbehalten werden.

Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist für die Klägerin, auch soweit diese die Zwangsvollstreckung aus dem bezeichneten Versäumnisurteil betreibt, gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer Bank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz auf dem Gebiet der Europäischen Union erbracht werden.

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