12 O 224/11•Landgericht Düsseldorf, 2012-07-04, 12 O 224/11
Landgericht Düsseldorf, 2012-07-04, 12 O 224/11
12 O 224/11Tribunal Cantonal4 de jul. de 2012
Texto completo
Landgericht Düsseldorf — 12 O 224/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-04
Aktenzeichen: 12 O 224/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0704.12O224.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zvilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen,
nachfolgende oder mit dieser inhaltsgleiche Bestimmungen in Pauschalreiseverträgen mit Verbrauchern einzubeziehen, sowie sich auf die Bestimmung bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen ab dem 01. April 1977, zu berufen:
1.1 Unverbindliche Flugzeiten (Ortszeiten) - Änderungen vorbehalten
1.2 Änderungen von Flugzeiten, Streckenführungen und Zwischenlandungen vorbehalten
1.3.
(Unverbindliche Information, Änderung vorbehalten - aktuelle Flugzeiten im Ticket!).
Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das unter 1. genannte Unterlassungsgebot ein vom Gericht festzusetzendes Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 250.000,-- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 200,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.06.2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,-- €.
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