Landgericht Düsseldorf, 2012-08-16, 3 O 388/10

3 O 388/10Tribunal Cantonal16 de ago. de 2012

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Landgericht Düsseldorf — 3 O 388/10 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-16

Aktenzeichen: 3 O 388/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0816.3O388.10.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die gegen die Beklagten zu 1., 2. und 3. gerichtete Klage gesamtschuldnerisch dem Grunde nach gerechtfertigt ist.

Die Beklagten zu 1., 2. und 3. sind zudem gemäß dem Feststellungsantrag der Klägerin als Gesamtschuldner verpflichtet, ihr (auch) jeden materiellen und immateriellen Schaden im Zusammenhang mit der streitgegenständlichen Lebendnierenspende zu ersetzen, soweit die Ansprüche zurzeit noch nicht beziffert und auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.

Die gegen die Beklagten zu 4., 5. und 6. gerichtete Klage wird abgewiesen.

Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.

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