Landgericht Düsseldorf, 2013-03-19, 39 O 15/13

39 O 15/13Tribunal Cantonal19 de mar. de 2013

Abrir fonte

Texto completo

Landgericht Düsseldorf — 39 O 15/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-19

Aktenzeichen: 39 O 15/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0319.39O15.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 39. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antragsgegnerin wird untersagt, die auf den 04.04.2013 einberufene Hauptversammlung durchzuführen.

Der Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:

  • die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft

oder

  • die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Verfahrenswert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.