33 O 77/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-03-07, 33 O 77/13
Landgericht Düsseldorf, 2014-03-07, 33 O 77/13
33 O 77/13Tribunal Cantonal7 de mar. de 2014
Texto completo
Landgericht Düsseldorf — 33 O 77/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-07
Aktenzeichen: 33 O 77/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0307.33O77.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zur gesamten Hand 262,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Klägern alle weiteren Schäden, die den Klägern aus den Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag mit dem Beklagten vom 30. April 2013 entstanden sind und noch entstehen werden, zu erstatten.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu jeweils 31% und der Beklagte zu 7%.
Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von. 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.