Landgericht Düsseldorf, 2014-05-23, 16 O 454/10

16 O 454/10Tribunal Cantonal23 de mai. de 2014

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Landgericht Düsseldorf — 16 O 454/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-23

Aktenzeichen: 16 O 454/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0523.16O454.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.200,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Februar 2011 sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.085,42 € zu zahlen.

Darüber hinaus wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden, die dem Kläger aus dem Verkehrsunfall vom 23. Januar 2006 auf der Bundesautobahn 57 entstehen werden, zu ersetzen, soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 80 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 20 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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