Landgericht Düsseldorf, 2014-05-28, 2a O 277/13

2a O 277/13Tribunal Cantonal28 de mai. de 2014

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Landgericht Düsseldorf — 2a O 277/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-28

Aktenzeichen: 2a O 277/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0528.2A.O277.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, außergerichtliche Rechtsanwaltskosten J Höhe von 633,32 Euro nebst Zinsen J Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.10.2013 an die Klägerin zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten werden der Klägerin zu 70 % und dem Beklagten zu 1) zu 30 % auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte zu 1) zu 30 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt die Klägerin zu 30 %. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung J Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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