6 O 541/13•Landgericht Düsseldorf, 2015-01-20, 6 O 541/13
Landgericht Düsseldorf, 2015-01-20, 6 O 541/13
6 O 541/13Tribunal Cantonal20 de jan. de 2015
Texto completo
Landgericht Düsseldorf — 6 O 541/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-20
Aktenzeichen: 6 O 541/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0120.6O541.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 27.703,18 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 25.651,88 EUR seit dem 16.01.2011 und aus 2.051,30 EUR seit dem 26.01.2014 zu zahlen.
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.005,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2014 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtlichen weiteren Schaden aus der nicht erfolgten Beratung über das Eintrittsrecht des Versicherers mit einer Haftungsquote von 100 % auszugleichen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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