Landgericht Düsseldorf, 2015-03-02, 19 T 227/14

19 T 227/14Tribunal Cantonal2 de mar. de 2015

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Enthält eine notarielle Niederschrift mehrere unterschiedlichen Gebührensätzen unterfallende verschiedene oder besondere Beurkundungsgegenstände, entsteht die Vollzugsgebühr nach dem höchsten für die einzelnen Beurkundungsgegenstände in Betracht kommenden Gebührensatz.

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Landgericht Düsseldorf — 19 T 227/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-02

Aktenzeichen: 19 T 227/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0302.19T227.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Leitsätze

Enthält eine notarielle Niederschrift mehrere unterschiedlichen Gebührensätzen unterfallende verschiedene oder besondere Beurkundungsgegenstände, entsteht die Vollzugsgebühr nach dem höchsten für die einzelnen Beurkundungsgegenstände in Betracht kommenden Gebührensatz.

Tenor

Die Kostenrechnung des Notars wird bestätigt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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