9 O 95/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-03-09, 9 O 95/16
Texto completo
Landgericht Düsseldorf — 9 O 95/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-09
Aktenzeichen: 9 O 95/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0309.9O95.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer RS-V- 03634817-4 verpflichtet ist, die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung hinsichtlich der Gewährleistungsrechte wegen Verwendung von Manipulationssoftware, insbesondere der Neulieferung und Schadensersatzansprüche der Klägerin gegenüber der W AG Z zu tragen, die auf dem Kauf eines W3 Tiguan Trend & Fun BM Techn. 2,0l TDI 81kW, FIN WVGZZZ5NZEW054695 beruhen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerpartei von der Forderung der Dr. T3 und T mbH für die Fertigung des Stichentscheids bezüglich des Versicherungsvertrags mit der Versicherungsnummer RS-V- 03634817-4 hinsichtlich der Kostendeckung wegen der Gewährleistungsansprüche und Rückabwicklungsrechte der Klägerpartei gegenüber der Autohaus L GmbH und hinsichtlich der Schadenersatzansprüche gegenüber der W AG freizustellen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Dieses Urteil ist hinsichtlich des Freistellungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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