Landgericht Düsseldorf, 2017-04-04, 15 O 188/13

15 O 188/13Tribunal Cantonal4 de abr. de 2017

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Landgericht Düsseldorf — 15 O 188/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-04

Aktenzeichen: 15 O 188/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0404.15O188.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger den durch den Verlust des B3 entstandenen Schaden, insbesondere Verdienstausfall, zu bezahlen, soweit er über den Tenor zu 2. hinausgeht.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger entgangenen Verdienst für den Zeitraum vom 01.09.2010 bis zum 30.04.2013 in Höhe von 46.640,32 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.06.2013 zu zahlen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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