Landgericht Düsseldorf, 2017-08-31, 9 O 404/16

9 O 404/16Tribunal Cantonal31 de ago. de 2017

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Landgericht Düsseldorf — 9 O 404/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-31

Aktenzeichen: 9 O 404/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0831.9O404.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die C, I-Straße, 80939 München, einen Betrag in Höhe von 60.371,74 € Zug um Zug gegen Übergabe des Wagen F, Fahrgestell Nummer WBS6C91070DV73399, zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die KClägerin 70.254,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz per annum seit dem 19.03.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten einen Betrag in Höhe von 2.085,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30% und die Beklagte zu 70%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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