Landgericht Düsseldorf, 2018-01-10, 39 O 136/06

39 O 136/06Tribunal Cantonal10 de jan. de 2018

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Landgericht Düsseldorf — 39 O 136/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-10

Aktenzeichen: 39 O 136/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0110.39O136.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der A auf die Hauptaktionärin wird auf 24,55 € je Stückaktie festgesetzt.

Die Anträge gegen die Antragsgegnerin zu 1) werden zurückgewiesen.

Die Anträge der Antragsteller zu

F

werden als unzulässig zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin zu 2) trägt die Gerichtskosten, die Kosten des gemeinsamen Vertreters sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu

F

die ihre Kosten selbst zu tragen haben.

Die Antragsgegnerinnen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

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