Landgericht Düsseldorf, 2019-03-06, 5 S 13/18

5 S 13/18Tribunal Cantonal6 de mar. de 2019

Abrir fonte

Texto completo

Landgericht Düsseldorf — 5 S 13/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-06

Aktenzeichen: 5 S 13/18

ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0306.5S13.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 6.2.2018, Az. 37 C 173/17, wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die von den Beklagten mit Schreiben vom 11.10.2016 erklärte Modernisierungsmieterhöhung unberechtigt ist und, dass durch die erklärte Mieterhöhung für die Klägerin keine Verpflichtung begründet wird, ab dem 1.1.2017 eine über die bisherige Kaltmiete von 306,83 € hinausgehende Kaltmiete zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die von den Beklagten mit Schreiben vom 19.7.2017 erklärte Modernisierungsmieterhöhung teilweise unberechtigt ist und, dass durch die erklärte Mieterhöhung für die Klägerin keine Verpflichtung begründet wird, ab dem 1.10.2017 eine über den Betrag von 494,15 € hinausgehende Kaltmiete zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 49% und die Beklagten als Gesamtschuldner 51%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.