6 O 251/15•Landgericht Düsseldorf, 2019-03-15, 6 O 251/15
Landgericht Düsseldorf, 2019-03-15, 6 O 251/15
6 O 251/15Tribunal Cantonal15 de mar. de 2019
Texto completo
Landgericht Düsseldorf — 6 O 251/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-15
Aktenzeichen: 6 O 251/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0315.6O251.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand 980.000,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.12.2009 zu zahlen.
Die Beklagten werden darüber hinaus als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand 13.399,40 € an außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 15.08.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits und die den Streithelfern entstandenen außergerichtlichen Kosten als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist für die Kläger und die Streithelfer jeweils vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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