Landgericht Düsseldorf, 2019-04-11, 15 O 346/16

15 O 346/16Tribunal Cantonal11 de abr. de 2019

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Landgericht Düsseldorf — 15 O 346/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-11

Aktenzeichen: 15 O 346/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0411.15O346.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.144,31 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2016 zu zahlen;

  2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 679,10 € zu zahlen;

  3. Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 10 % und der Beklagte zu 90 %.

  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin kann die vorläufige Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags geleistet hat.

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