Landgericht Dortmund, 2009-08-05, 22 O 177/08

22 O 177/08Tribunal Cantonal5 de ago. de 2009

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1. Leistungsbefreiende Obliegenheitsverletzung wegen wahrheitswidriger Angabe der Reparatur in einer Fachwerkstatt. 2. Zu den Forderungen an die Notwendigkeit einer Wiederholung der Belehrung über die Leistungsfreiheit bei Falschangaben.

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Landgericht Dortmund — 22 O 177/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-05

Aktenzeichen: 22 O 177/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0805.22O177.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Leitsätze

  1. Leistungsbefreiende Obliegenheitsverletzung wegen wahrheitswidriger Angabe der Reparatur in einer Fachwerkstatt.

  2. Zu den Forderungen an die Notwendigkeit einer Wiederholung der Belehrung über die Leistungsfreiheit bei Falschangaben.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 5.487,18 € dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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