4 S 61/11•Landgericht Dortmund, 2011-11-24, 4 S 61/11
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Landgericht Dortmund — 4 S 61/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-24
Aktenzeichen: 4 S 61/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:1124.4S61.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 20.04.2011 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.370,13 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2008 zu zahlen.
Die Berufung im Übrigen wird zurückgewiesen und die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 27 % und die Beklagte zu 73 %. Die Kosten der zweiten Instanz tragen die Klägerin zu 5 % und die Beklagte zu 95 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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