4 O 50/14•Landgericht Dortmund, 2014-10-09, 4 O 50/14
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Landgericht Dortmund — 4 O 50/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-09
Aktenzeichen: 4 O 50/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:1009.4O50.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: InsO §§ 143 Abs. 1, 129, 133
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.758,80 € (in Worten: viertausendsiebenhundertachtundfünfzig 80/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 45 % und die Beklagte zu 55 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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