Landgericht Dortmund, 2016-02-22, 20 O 512/99 AktE

20 O 512/99 AktETribunal Cantonal22 de fev. de 2016

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Landgericht Dortmund — 20 O 512/99 AktE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-22

Aktenzeichen: 20 O 512/99 AktE

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0222.20O512.99AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilkammer / VI. Kammer für Handelssachen

Tenor

1.Die aufgrund des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages zu gewährende Abfindung für die außenstehenden Aktionäre wird auf 646,66 DM je Aktie festgesetzt.

2.Der den außenstehenden Aktionären aufgrund desselben Anlasses zu gewährende Ausgleich nach § 304 AktG wird auf 31,46 DM je Aktie festgesetzt.

3.Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller werden der Antragsgegnerin auferlegt, die auch die Vergütung der gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre zu tragen hat.

Der Geschäftswert für die gerichtlichen Gebühren und die Vergütung der gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre wird auf 39.127.968,- DM festgesetzt.

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