2 O 155/15•Landgericht Dortmund, 2017-03-02, 2 O 155/15
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Landgericht Dortmund — 2 O 155/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-02
Aktenzeichen: 2 O 155/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0302.2O155.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.861,35 € (i. W.: zweitausendachthunderteinundsechzig 35/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 06.05.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 64 % und die Beklagte 36 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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