Landgericht Dortmund, 2019-12-13, 17 S 96/19

17 S 96/19Tribunal Cantonal13 de dez. de 2019

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Landgericht Dortmund — 17 S 96/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-13

Aktenzeichen: 17 S 96/19

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:1213.17S96.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12.04.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lünen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  1. Der in der Versammlung der WEG K-Straße , P1 am 20.04.2017 zum Tagesordnungspunkt 2 gefasste Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung 2016 wird für ungültig erklärt.

  2. Der in der Versammlung der WEG K-Straße , P1 am 20.04.2017 zum Tagesordnungspunkt 3 gefasste Beschluss über die Entlastung des Verwalters für das Jahr 2016 wird für ungültig erklärt.

  3. Der in der Versammlung der WEG K-Straße , P1 am 20.04.2017 zum Tagesordnungspunkt 5 gefasste Beschluss über die Genehmigung des Gesamt- und Einzelwirtschaftsplans 2017 wird in Hinblick auf die Position „RA-Kosten i.S. E“ in den Einzelwirtschaftsplänen für ungültig erklärt.

  4. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

  5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20 %, die Beklagten zu 80%.

  6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  7. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 14.809,46 Euro festgesetzt.

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