Landgericht Duisburg, 1996-12-03, 50 Ks 15/95

50 Ks 15/95Tribunal Cantonal3 de dez. de 1996

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Landgericht Duisburg — 50 Ks 15/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-12-03

Aktenzeichen: 50 Ks 15/95

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1996:1203.50KS15.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Strafkammer - Schwurgericht

Tenor

Die Angeklagte wird

    1. wegen besonders schwerer Brandstiftung unter Einbeziehung der Strafen aus dem Urteil des Landgerichts E5 vom 10.7.1987 (14 Js 391/86) und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren

und

    1. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung unter Einbeziehung der Strafen aus dem Urteil des Landgerichts E5 vom 19.04.1994 (14 Js 224/93) und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe sowie unter Aufrechterhaltung der dort verhängten Sicherungsmaßregeln zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten

Die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen.

  • § 211, 306 Nr. 2, 307 Nr. 1, 21, 22, 23, 49, 52, 53, 55, 63 StGB –

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