2 O 143/03•Landgericht Duisburg, 2005-09-05, 2 O 143/03
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Landgericht Duisburg — 2 O 143/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-05
Aktenzeichen: 2 O 143/03
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0905.2O143.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die
Kläger als Gesamtgläubiger 1.931,86 Euro nebst Zinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Februar
2003 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten 29 %, den
Klägern 71 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger gegen Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Den
Klägern wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzu-
wenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung
Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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