24 O 6/10•Landgericht Duisburg, 2012-02-14, 24 O 6/10
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Landgericht Duisburg — 24 O 6/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-14
Aktenzeichen: 24 O 6/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0214.24O6.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.027,80 € nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit
dem 4.2.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin in Höhe von 1.049,00 €
von einer Forderung ihrer Prozessbevollmächtigten freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der
außergerichtlichen Kosten ihrer Streithelferin, jedoch einschließlich der
außergerichtlichen Kosten der Streithelferin der Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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