Landgericht Duisburg, 2013-07-12, 34 KLs-143 Js 193/10-10/12

34 KLs-143 Js 193/10-10/12Tribunal Cantonal12 de jul. de 2013

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Landgericht Duisburg — 34 KLs-143 Js 193/10-10/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-12

Aktenzeichen: 34 KLs-143 Js 193/10-10/12

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0712.34KLS143JS193.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Die Angeklagte I. wird wegen Betruges in 53 tateinheitlich begangenen Fällen und wegen Beihilfe zum Betrug in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

2 Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Angeklagte E. wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von

7 Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, soweit sie verurteilt worden sind; soweit das Verfahren gegen sie eingestellt worden ist, trägt die Staatskasse die insoweit entstandenen Kosten des Verfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten.

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