2 O 21/13•Landgericht Duisburg, 2014-11-03, 2 O 21/13
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Landgericht Duisburg — 2 O 21/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-03
Aktenzeichen: 2 O 21/13
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:1103.2O21.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 26.693,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.02.2013 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der klägerischen Beteiligung an der I GmbH und Co. KG in Höhe von 50.000,00 DM.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1) mit der Annahme der Übertragung des Kommanditanteils des Klägers an der I GmbH und Co. KG mit einem Beteiligungsbetrag in Höhe von 50.000,00 DM in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 55 % und die Beklagte zu 1) zu 45 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt der Kläger zu 10 % und die der Beklagten zu 2) vollständig.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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