Landgericht Duisburg, 2015-07-21, 1 O 306/14

1 O 306/14Tribunal Cantonal21 de jul. de 2015

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Landgericht Duisburg — 1 O 306/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-21

Aktenzeichen: 1 O 306/14

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2015:0721.1O306.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 26.120,78 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 18.706,38 € seit dem 05.09.2014 und aus weiteren 7.414,40 € seit dem 18.09.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu einem Fünftel den Klägern und zu vier Fünfteln der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des gegen sie insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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