3 O 300/17•Landgericht Duisburg, 2018-06-04, 3 O 300/17
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Landgericht Duisburg — 3 O 300/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-04
Aktenzeichen: 3 O 300/17
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0604.3O300.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.000,-- € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1.5.2017 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Kläger weitere 2.015,61 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31.3.2017 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger weitere 272,27 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.08.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
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