2 O 31/15•Landgericht Duisburg, 2019-02-18, 2 O 31/15
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Landgericht Duisburg — 2 O 31/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-18
Aktenzeichen: 2 O 31/15
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2019:0218.2O31.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 100.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.09.2014 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin 2.084,40 € außergerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.10.2014 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Forderung auf einer vorsätzlichen, unerlaubten Handlung beruht.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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