6 O 25/97•Landgericht Essen, 1998-12-07, 6 O 25/97
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Landgericht Essen — 6 O 25/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-12-07
Aktenzeichen: 6 O 25/97
ECLI: ECLI:DE:LGE:1998:1207.6O25.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 17.806,00 DM (i. W.: siebzehntausendachthundertsechs Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 14.09.1989 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 99 % den Klägern und zu 1 % der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger nur gegen Sicherheitsleistung von 25.000,00 DM und für die Beklagte nur gegen Sicherheitsleistung von 29.100,00 DM.
Die jeweilige Sicherheit kann auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft eines im Inland als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts oder einer öffentlichen Sparkasse geleistet werden.
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