16 O 325/00•Landgericht Essen, 2001-02-07, 16 O 325/00
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Landgericht Essen — 16 O 325/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-07
Aktenzeichen: 16 O 325/00
ECLI: ECLI:DE:LGE:2001:0207.16O325.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Normen: § 7 StVG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.700,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Die Sicherheitsleistung kann durch eine unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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