4 O 370/04•Landgericht Essen, 2005-05-12, 4 O 370/04
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Landgericht Essen — 4 O 370/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-12
Aktenzeichen: 4 O 370/04
ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:0512.4O370.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 750,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.12.2004 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 900,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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