6 O 20/05•Landgericht Essen, 2005-12-12, 6 O 20/05
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Landgericht Essen — 6 O 20/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-12
Aktenzeichen: 6 O 20/05
ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:1212.6O20.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6.. Zivilkammer
Normen: 6 (1) VerbrKrG
Tenor
hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 12. Dezember 2005
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht T.,
den Richter am Landgericht H. und
die Richterin am Landgericht I.
für R e c h t erkannt:
Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem
Kreditvertrag Konto Nr.X. Nennbetrag
108.444,44 DM = 55.446,76 € keine Zahlungs-
ansprüche gegen die Kläger zusteht.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger
7.250,81 € zuzüglich Nutzungsentgelt in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-
zinssatz der EZB aus allmonatlich 256,69 € seit
dem 30.01.2002 bis 30.01.2005 zu zahlen,
Zug um Zug gegen Abtretung aller Rechte aus der
Fondsbeteiligung der Kläger an der Grundbesitz
Wohnbaufonds XX an die Beklagte.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die
Kläger 15 % und die Beklagte 85 %.
Das Urteil ist für die jeweilige Partei gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des bei-
zutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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