1 O 308/06•Landgericht Essen, 2008-12-01, 1 O 308/06
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Landgericht Essen — 1 O 308/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-01
Aktenzeichen: 1 O 308/06
ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:1201.1O308.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 1.974.875,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.09.2006 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt
die Klägerin zu 43 %, der Beklagte zu 1) zu 57 %.
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt die Klägerin zu
20 %, der Beklagte zu 1) zu 80 %.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt die Klägerin.
Das Urteil ist für jede Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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