41 O 46/09•Landgericht Essen, 2009-09-16, 41 O 46/09
Landgericht Essen, 2009-09-16, 41 O 46/09
41 O 46/09Tribunal Cantonal16 de set. de 2009
Regest
Verstoß gegen die Novel-Food-Verordnung
Texto completo
Landgericht Essen — 41 O 46/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-16
Aktenzeichen: 41 O 46/09
ECLI: ECLI:DE:LGE:2009:0916.41O46.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Normen: §§ 3, 8 UWG
Leitsätze
Verstoß gegen die Novel-Food-Verordnung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwi-derhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, er-satzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr das Mittel „.......“ zu bewerben und/oder zu vertreiben,
sofern für das Mittel keine Zulassung oder Notifizierung nach der
Novel-Food-Verordnung (Verordnung EG/258/97) besteht.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 166,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2009 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 40.166,60 €.
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