3 O 11/11•Landgericht Essen, 2011-06-09, 3 O 11/11
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Landgericht Essen — 3 O 11/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-09
Aktenzeichen: 3 O 11/11
ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0609.3O11.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 91 %, die Beklagte zu 9 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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