9 O 182/10•Landgericht Essen, 2012-05-29, 9 O 182/10
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Landgericht Essen — 9 O 182/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-29
Aktenzeichen: 9 O 182/10
ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0529.9O182.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin wird auf die Widerklage hin verurteilt, an die Beklagte 7.858,02 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 04.05.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 93 %, die Beklagte zu 7 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.
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