6 O 74/13•Landgericht Essen, 2013-12-05, 6 O 74/13
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Landgericht Essen — 6 O 74/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-05
Aktenzeichen: 6 O 74/13
ECLI: ECLI:DE:LGE:2013:1205.6O74.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.409,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.10.2012 Zug-um-Zug gegen Rückübertragung der Kommanditbeteiligung des Klägers an der 64. IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG zum Nennwert von 30.000 € zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger weitere 1.196,43 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (= 11.04.2013) zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rückübertragung der Beteiligung an der 64. IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG zum Nennwert von 30.000 EUR in Verzug der Annahme befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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