44 O 35/13•Landgericht Essen, 2013-12-18, 44 O 35/13
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Landgericht Essen — 44 O 35/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-18
Aktenzeichen: 44 O 35/13
ECLI: ECLI:DE:LGE:2013:1218.44O35.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Normen: Art. 17, 3, 23 CMR, § 86 VVG
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.734,08 € nebst 5 % Zinsen seit dem 05.11.2012 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 87 % die Klägerin, zu 13 % die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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