18 O 415/15•Landgericht Essen, 2016-05-11, 18 O 415/15
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Landgericht Essen — 18 O 415/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-11
Aktenzeichen: 18 O 415/15
ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:0511.18O415.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Normen: §§ 675, 611, 280 BGB
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.025,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.10.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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