16 O 165/16•Landgericht Essen, 2016-09-16, 16 O 165/16
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Landgericht Essen — 16 O 165/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-16
Aktenzeichen: 16 O 165/16
ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:0916.16O165.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Normen: §§ 346, 347, 434, 437, 440, 323 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.021,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2015 Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges W, „T, mit der Fahrzeug-Ident-Nr.: … zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorgenannten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.171,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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