4 O 107/17•Landgericht Essen, 2017-11-10, 4 O 107/17
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Landgericht Essen — 4 O 107/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-10
Aktenzeichen: 4 O 107/17
ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:1110.4O107.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 25.024,07 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem … zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs W, Fahrzeugident.-Nr.: … .
II.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des unter Ziffer I. genannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
III.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 87 % und der Kläger zu 13 %.
V.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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