Landgericht Essen, 2018-10-25, 4 O 241/16

4 O 241/16Tribunal Cantonal25 de out. de 2018

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Landgericht Essen — 4 O 241/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-25

Aktenzeichen: 4 O 241/16

ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:1025.4O241.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: § 651 BGB a.F.

Tenor

1 .

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 38.067,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24.05.2016 zu zahlen.

2 .

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 1.336,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24.05.2016 zu zahlen.

3 .

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen :

a ) die Klägerin :

49 % der Gerichtskosten,

49 % der Kosten der Beklagten,

49 % der eigenen Kosten,

b ) die Beklagte :

51 % der Gerichtskosten,

51 % der Kosten der Beklagten,

51 % der Kosten des Streitverkündeten,

51 % der eigenen Kosten,

c ) der Streitverkündete :

49 % der eigenen Kosten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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