17 O 90/18•Landgericht Essen, 2019-03-29, 17 O 90/18
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Landgericht Essen — 17 O 90/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-29
Aktenzeichen: 17 O 90/18
ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0329.17O90.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Normen: § 634 Nr. 4, 280 BGB
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 163.636,38 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.03.2018 sowie weitere 3.137,91 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.05.2018 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen, die ihm bzgl. des Gebäudes „X“, I-Weg …, … F durch die Beseitigung der in den Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr.-Ing. G Nr. … vom 29.07.2016 und Nr. … vom 24.07.2017 festgestellten Mängel entstehen bzw. die als Minderwert des Gebäudes verbleiben.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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