Landgericht Essen, 2019-04-04, 43 O 151/18

43 O 151/18Tribunal Cantonal4 de abr. de 2019

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Landgericht Essen — 43 O 151/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-04

Aktenzeichen: 43 O 151/18

ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0404.43O151.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Normen: § 5 I UWG

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch Dritte mit einem Hinweis auf eine Sterneklassifizierung zu werben, sofern dem keine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt, wenn dies geschieht wie folgt:

  1. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verurteilung zu Ziff. 1. wird den Beklagten angedroht:
  • die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, bei der Beklagten zu 1) zu vollstrecken an einem ihrer Gesellschafter,

oder

  • die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren, bei der Beklagten zu 1) zu vollstrecken an einem ihrer Gesellschafter.
  1. Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 267,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.12.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen der Verurteilung zu 1. gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 12.000,00 Euro, im Übrigen gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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