18 O 317/18•Landgericht Essen, 2019-04-24, 18 O 317/18
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Landgericht Essen — 18 O 317/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-24
Aktenzeichen: 18 O 317/18
ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0424.18O317.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Normen: §§ 45 StBVV, 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, 167 ZPO
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.037,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 64 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 36 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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