6 O 320/19•Landgericht Essen, 2019-10-17, 6 O 320/19
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Landgericht Essen — 6 O 320/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-17
Aktenzeichen: 6 O 320/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:1017.6O320.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6.Zivilkammer
Normen: § 826 i.V.m.§ 31 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.329,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2019 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs X mit der FIN: ………..
Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Klägers entstanden vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.316,90 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger in Höhe von 15 % und die Beklagte in Höhe von 85 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Im Übrigen wird dem Kläger nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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